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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?

    Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsvertrag auszustellen?

    Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitsvertrag auszustellen? In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Allerdings ist es empfehlenswert, um die Rechte und Pflichten beider Parteien klar zu regeln. Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenfalls gültig, jedoch können Missverständnisse oder Streitigkeiten leichter vermieden werden, wenn alles schriftlich festgehalten ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein schriftlicher Arbeitsvertrag zwingend erforderlich ist, z.B. bei befristeten Arbeitsverhältnissen oder bestimmten Branchen. In jedem Fall ist es ratsam, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  • Welche Vorteile bietet Zeitarbeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

    Für Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit Flexibilität, vielfältige Einsatzmöglichkeiten und die Chance auf schnelle Einstiegschancen in den Arbeitsmarkt. Arbeitgeber profitieren von der Möglichkeit, flexibel auf Auftragsspitzen reagieren zu können, Fachkräfte temporär einzusetzen und Personalkosten zu optimieren. Zeitarbeit ermöglicht beiden Seiten eine Win-Win-Situation, indem sie kurzfristige Personalengpässe überbrückt und den Arbeitsmarkt dynamisch hält.

  • Was sind die Unterschiede zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung?

    Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer von einem Personaldienstleister an ein Unternehmen ausgeliehen, während bei der Personalvermittlung der Personaldienstleister geeignete Kandidaten für eine feste Anstellung vermittelt. In der Arbeitnehmerüberlassung bleibt der Arbeitnehmer beim Personaldienstleister angestellt, während er bei der Personalvermittlung direkt beim Unternehmen angestellt wird. Die Arbeitnehmerüberlassung ist in der Regel zeitlich begrenzt, während die Personalvermittlung auf eine langfristige Anstellung abzielt.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Böhm, Wolfgang: Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung
    Böhm, Wolfgang: Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung

    Praxishandbuch Arbeitnehmerüberlassung , Die AÜG-Reform 2017 hat den betrieblichen Alltag erreicht. Arbeitnehmerüberlassung hat Konjunktur. Oft werden dabei jedoch die Tücken im Umgang mit der Bundesagentur für Arbeit verkannt - im Erlaubnisverfahren und bei Prüfungen. Hier liefert das Handbuch Informationen aus der Praxis für die Praxis. NEU in der 5. Auflage: Neue BAG-Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung in der Zeitarbeit Gesetzliche Neuregelung des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV ab 01.04.2022 Aktueller Stand zur Überlassungshöchstdauer Neues sektorales Verbot der Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) Crowdworker-Entscheidung des BAG und Folgen für die Praxis Vorlagebeschlüsse zum AÜG an den EuGH und Risikoeinschätzung: Anwendung von Tarifrecht: "Ausreichender Gesamtschutz" oder equal pay? "Vorübergehend" - personen- oder arbeitsplatzbezogen? Autoren: Prof. Dr. Wolfgang Böhm , Berlin ; Jörg Hennig, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, Berlin ; Dr. Cornelius Popp, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Erlangen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 89.00 € | Versand*: 0 €
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  • Wann muss der Arbeitgeber einen befristeten Arbeitsvertrag kündigen?

    Der Arbeitgeber muss einen befristeten Arbeitsvertrag nicht kündigen, da dieser automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung endet. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer rechtzeitig vor Ablauf des Vertrags mitteilt, ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. In manchen Fällen kann es auch vorkommen, dass im befristeten Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde, die es dem Arbeitgeber erlaubt, den Vertrag vorzeitig zu beenden. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

  • Muss mein Arbeitgeber mir einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen?

    Ja, in Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszustellen. Dieser muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses vorliegen. In dem Arbeitsvertrag müssen die wichtigsten Bedingungen des Arbeitsverhältnisses festgehalten sein.

  • Darf der Arbeitgeber meiner Freundin meinen Arbeitsvertrag verlangen?

    Nein, der Arbeitgeber deiner Freundin hat kein Recht, deinen Arbeitsvertrag zu verlangen. Arbeitsverträge sind vertrauliche Dokumente zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sollten nicht ohne Zustimmung der beteiligten Parteien weitergegeben werden.

  • Darf der Arbeitgeber meiner Freundin meinen Arbeitsvertrag verlangen?

    Nein, der Arbeitgeber deiner Freundin hat kein Recht, deinen Arbeitsvertrag zu verlangen. Dein Arbeitsvertrag ist eine private Vereinbarung zwischen dir und deinem Arbeitgeber und betrifft nicht deine Freundin. Es ist wichtig, dass du deine Privatsphäre und die Vertraulichkeit deiner persönlichen Informationen schützt.

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